Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Zukunft weniger staatliche Förderung. Dies ist notwendig, um angesichts der zur Verfügung stehenden Bundesmittel die Förderangebote aufrecht erhalten zu können und um dadurch einen Förderstopp im Herbst zu vermeiden. So können mehr Menschen von der finanziellen Unterstützung profitieren.
Wer etwa eine Wärmepumpe einbaut, erhält anstatt maximal 50 nun bis zu 40 Prozent Zuschuss. Für neue Fenster und Dämmungen gibt es maximal 20 anstatt 25 Prozent Zuschuss. Biomasseheizungen (z. B. Pelletanlagen oder Scheitholzvergaser) erhalten zukünftig maximal 20 % anstatt bis zu 55 %. Gashybridheizungen erhalten keine Förderung mehr. Neu eingeführt wurde zudem ein Tauschbonus für den Ersatz alter Gaskessel.
Die Förderung von Komplettsanierungen hat sich ebenfalls geändert. Künftig gibt es nur noch die Effizienzhaus-Standards 85, 70, 55 und 40. Der Standard 100 entfällt. Die Förderung liegt nun bei der überwiegenden Nutzung von erneuerbaren Energien bei 10 bis 30 Prozent.
Wer eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, erhält bei der Umsetzung eines einzelnen Sanierungsschritts nicht mehr überall einem Bonus in Höhe von fünf Prozentpunkten. Diesen gibt es nur noch bei der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, dem Einbau von Lüftungsanlagen und Smart-Home-Technik sowie bei einer Heizungsoptimierung. Beim Kauf neuer Heizungen oder Komplettsanierungen gibt es diesen Förderzuschlag nicht mehr.
Bei Komplettsanierungen sind die Änderungen bereits am 28. Juli 2022 in Kraft getreten, für Einzelmaßnahmen gilt der Stichtag 15. August. Zum 22. September soll es einen Bonus für die Sanierung extrem ineffizienter Gebäude geben.
Künftig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Einzelmaßnahmenförderung zuständig, die Förderbank KfW für Anträge auf Gesamtsanierungen. Die Förderung von Einzelmaßnahmen über Kredite gibt es nicht mehr. Die Förderung von Gesamtsanierungen wurde auf Kredite mit Tilgungszuschüssen umgestellt, bislang waren hier auch Zuschussförderungen möglich.
Detaillierte Infos zu den aktuellen Änderungen des Förderprogramms gibt es unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
Die Energieagentur Zollernalb beantwortet alle Fragen zur energetischen Sanierung und Fördermitteln unter 07433 - 92 13 85