Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung
Die Energieagentur Zollernalb gGmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website: https://www.zollernalbkreis.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Wir sind bestrebt, ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit zu erreichen. Daher arbeiten wir stetig an der barrierefreien Umsetzung unserer Inhalte und setzten die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.Unsere Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar. Folgende Barrieren sind aktuell auf der Website www.energieagentur-zollernalb.de noch vorhanden:
Linktexte
Die Titeltexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.Alt-Texte für Bilder
Die Alternativtexte für Bilder auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.Leichte Sprache
Derzeit sind auf der Website allgemeine Hinweise in leichter Sprache zu finden. Für weitere relevante Bereiche werden schrittweise Informationen in leichter Sprache aufbereitet.Datei-Downloads
Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet. Broschüren und andere downloadbare Dateien sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.Weiterleitung auf dritte Internetseiten
Beim Verlassen der Homepage auf eine andere Website per Weiterleitung kann die Barrierefreiheit der Seite des Drittanbieters nicht gewährleistet werden.
3. Stand und Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17.03.2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). Die Erklärung wurde zuletzt am 30.03.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Verbesserungsmöglichkeiten an der Barrierefreiheit unserer Website aufgefallen? Haben Sie Fragen zu Inhalten?
Gerne können Sie uns eine Mail an energieagentur@zollernalbkreis.de senden.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Energieagentur Zollernalb gGmbH
Bahnhofstraße 22
72336 Balingen
E-Mail: energieagentur@zollernalbkreis.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landratsamt Zollernalbkreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Eneergieagentur Zollernalb nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

